Energieberatung / Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Vom Gebäude-Check zum klaren Fahrplan: Maßnahmen, Kosten, Einsparungen und Prioritäten – förderfähig und verständlich aufbereitet. Juli 2026 aktualisiert

Warum ein iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist der strukturierte Einstieg in die energetische Modernisierung. Vergleichbar mit einem "TÜV-Bericht" für das Haus zeigt er Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und mögliche Förderwege auf.

  • Vor-Ort-Termin zur Datenaufnahme Ihrer Immobilie
  • Detailanalyse des energetischen Ist-Zustands
  • Aufzeigen der sinnvollsten Sanierungsmaßnahmen
  • Budget- und Amortisationsorientierung
  • Übersicht der passenden staatlichen Förderungen

Kostenübersicht (Orientierung)

  • Ein-/Zweifamilienhaus: 1.300 EUR, davon typischer Eigenanteil 650 EUR (bei BAFA-Zuschuss)
  • 3-6 Wohneinheiten: 1.800 EUR, typischer Eigenanteil 950 EUR
  • Mehr als 6 Wohneinheiten: individuelles Angebot

Vorteile mit iSFP

  • iSFP-Bonus bei BEG-Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) – seit 21.07.2026 mit neuer Teilbetragslogik
  • Höherer Kostenrahmen bis 60.000 € je Wohneinheit möglich, wenn der Bonus greift
  • Langfristige Gültigkeit des Sanierungsfahrplans (typisch 15 Jahre)
  • Kein Sanierungszwang: Sie entscheiden selbst, welche Schritte Sie umsetzen

iSFP-Bonus seit 21.07.2026: Neue Berechnung

Der iSFP bleibt bestehen. Geändert wurde die Bonuslogik bei BEG-Einzelmaßnahmen: Der 5-%-iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle berechnet – nicht pauschal auf die gesamte Maßnahme.

Mit iSFP (BEG-Einzelmaßnahmen)

  • Grundförderung15 %
  • iSFP-Bonus+5 % nur über 30.000 €
  • Max. Ausgaben (wenn Bonus greift)60.000 €
  • Beispiel 60.000 €10.500 € Zuschuss

Ohne iSFP

  • BAFA-Fördersatz15 %
  • Max. Ausgaben30.000 €
  • Max. Förderung4.500 €

Beispiel 42.500 € mit iSFP: 15 % auf 42.500 € + 5 % auf 12.500 € = 7.000 € Zuschuss. Beim reinen Heizungstausch (Wärmepumpe) gibt es keinen iSFP-Bonus – dort gilt die KfW-Heizungsförderung.

Heizungsförderung: Neue Konditionen seit Juli 2026

Für den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) gelten seit dem 21. Juli 2026 aktualisierte BEG-/KfW-Konditionen. Der iSFP hilft bei der Gesamtstrategie, der Zuschuss für die Wärmepumpe selbst läuft über KfW 458:

  • 30 % Grundförderung für alle Eigentümer einer förderfähigen Wärmepumpe
  • +16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer – sinkt alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt zum 01.08.2028
  • Gestaffelter Einkommensbonus: bis 30.000 € zvE +40 %, bis 40.000 € zvE +30 %, bis 50.000 € zvE +10 %; mit minderjährigem Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €
  • Obergrenze: bis zu 80 % mit Stufe 1 des Einkommensbonus, sonst 70 %
  • Förderfähige Kosten: aktuell max. 28.000 € (max. Zuschuss 22.400 €) – sinken jeweils zum 01.02. und 01.08. um 750 €

Eine unverbindliche Ersteinschätzung liefert unser Förderrechner.

Weitere Leistungen aus der Energieberatung

Heizlastberechnung & hydraulischer Abgleich

Auslegung nach DIN EN 12831 und hydraulischer Abgleich nach Verfahren B als Grundlage für effizient arbeitende Heizsysteme.

Förderservice

Prüfung passender BAFA/KfW-Programme, Vorbereitung der Unterlagen und Begleitung bis zur Auszahlung.

Energieausweis

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gemäß gesetzlichen Vorgaben, verständlich aufbereitet und digital bereitgestellt.

Schrittweise Sanierungsstrategie

Klare Priorisierung von Maßnahmen mit Blick auf Kosten, Förderfähigkeit, Komfort und langfristige Einsparung.

Typisches Vorgehen in der Praxis

Häufig wird zuerst die Gebäudehülle verbessert und anschließend die Heizung modernisiert. Das kann den Heizwärmebedarf senken und die erforderliche Wärmepumpenleistung reduzieren. In einem weiteren Schritt kann Photovoltaik den Eigenstromanteil erhöhen.

1. Gebäudehülle prüfen/optimieren 2. Wärmepumpe passend dimensionieren 3. PV zur Eigenstromnutzung ergänzen

Wärmepumpe online berechnen

Für eine schnelle Ersteinschätzung zu Gebäudedaten und Förderung nutzen Sie unseren Online-Konfigurator – die Angaben können Sie direkt in eine Beratungsanfrage übernehmen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie wäre der weitere Ablauf?

Von der ersten Bestätigung bis zur Auszahlung der Förderung durchläuft Ihr Vorhaben diese Schritte:

  1. BZA – Bestätigung zum Antrag durch den Energieeffizienz-Experten (EEE)
  2. Vertrag mit aufschiebender Wirkung
  3. Angebot des Installateurs
  4. Antrag auf Förderung
  5. Zusage der KfW
  6. Umsetzung aller technischen Maßnahmen
  7. BnD – Bestätigung nach Durchführung durch den EEE
  8. Auszahlung der Fördersumme
Ist der iSFP verpflichtend?

Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist nicht verpflichtend, sondern ein freiwilliger Leitfaden. Er zeigt Ihnen die sinnvollste Reihenfolge der Maßnahmen auf – ohne Sie zu einer Umsetzung zu zwingen.

Müssen alle Maßnahmen umgesetzt werden?

Nein. Sie entscheiden selbst, welche Schritte Sie umsetzen. Auch einzelne Maßnahmen sind möglich und können – im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen – förderfähig sein.

Worin unterscheidet sich der iSFP vom Energieausweis?

Der Energieausweis beschreibt den energetischen Zustand des Gebäudes. Der iSFP geht deutlich weiter: Er liefert eine konkrete, aufeinander abgestimmte Sanierungsstrategie inklusive Reihenfolge, Kostenorientierung und Förderwegen.

BEG-Förder-Check

Welche Bundesprogramme (KfW / BAFA) können für Ihr Wohngebäude infrage kommen? Kurz durchklicken – erste Orientierung, keine rechtsverbindliche Zusage.

Förderrechner

Für eine detaillierte Tilgungs- und Förderberechnung nutzen Sie den offiziellen KfW-Rechner.

KfW Förderrechner

Zum KfW-Rechner

Die Berechnung wird auf der offiziellen KfW-Seite durchgeführt.

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