Grundförderung
Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe im Bestand – für alle Eigentümer.
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe kann finanziell besonders attraktiv sein. Hier finden Sie eine verständliche Übersicht zu Zuschüssen, Voraussetzungen und den nächsten Schritten. Juli 2026 aktualisiert
Mit staatlichen Programmen (KfW und BAFA) lassen sich hohe Zuschüsse für den Heizungstausch nutzen – abhängig von Gebäude, Maßnahme und Haushaltseinkommen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Konditionen mit bis zu 80 % Zuschuss. Wir unterstützen Sie bei der Orientierung; verbindliche Zusagen erteilen ausschließlich die Förderstellen.
Für den Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Lösung sind Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich. Seit dem 21. Juli 2026 sind bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich, wenn Stufe 1 des neuen, gestaffelten Einkommensbonus erreicht wird – ab Stufe 2 bleibt die Förderung bei 70 % gedeckelt. Die maximal förderfähigen Kosten liegen aktuell bei 28.000 €, der höchstmögliche Zuschuss damit bei 22.400 €.
Wichtig: Die förderfähigen Kosten sinken planmäßig alle 6 Monate – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um 750 €. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %) sinkt alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt zum 1. August 2028. Frühes Handeln sichert also die höhere Förderung.
Berechnen Sie Ihre mögliche staatliche Förderung nach BEG 2026 (ab Juli). Juli 2026 aktualisiert
Als Mieter haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf BEG-Förderung – die Förderung steht dem Eigentümer zu.
Wie alt ist Ihre Gasheizung?
Haushalte mit Kindern erhalten effektiv 10.000 € mehr Einkommensspielraum beim Einkommensbonus.
Max. förderfähige Kostenbasis: 28.000 € (sinkt jeweils zum 01.02. und 01.08. um 750 €)
Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung auf Basis der BEG-Richtlinien 2026. Antrag vor Maßnahmenbeginn über KfW (Programm 458) oder BAFA stellen. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juli 2026.
Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe im Bestand – für alle Eigentümer.
Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch alter Heizungen.
Sinkt alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte, entfällt zum 01.08.2028.
Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen:
bis 30.000 € +40 % · bis 40.000 € +30 % · bis 50.000 € +10 %
Mit minderjährigem Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Bis zu 80 % mit Stufe 1 des Einkommensbonus – ab Stufe 2 bei 70 % gedeckelt.
Beispiel maximale Förderung: 30 % + 16 % + 40 % = 86 % → gedeckelt auf 80 % (max. 22.400 € Zuschuss)
Zusätzlich können KfW-Programme (z. B. Heizungsförderung 458 oder Sanierungskredit 261) ergänzend sinnvoll sein. Welche Kombination passt, hängt von Eigentum, Vorhaben und Finanzierung ab.
Der Online-Konfigurator nutzt Markt-Spannen. Für Ihre eigene Kalkulation (und spätere Anpassung im Rechner) lohnt sich diese Checkliste.
Wenn Sie mir Ihre echten Netto-Angebotspreise schicken, kann ich die Standardwerte im Konfigurator auf Ihr Angebot abstimmen.
Nutzen Sie unseren Konfigurator für die Gebäudedaten oder den BEG-Förder-Check für Programm-Orientierung.
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